Freistellungsbescheinigung

Hier können Sie sich die aktuelle „Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)“ herunterladen und zu Ihren Unterlagen nehmen.
(gültig bis 23.04.2027)